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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17   

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https://dejure.org/2020,28284
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17 (https://dejure.org/2020,28284)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.09.2020 - 1 LZ 709/17 (https://dejure.org/2020,28284)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. September 2020 - 1 LZ 709/17 (https://dejure.org/2020,28284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Die Erheblichkeit eines solchen Fehlers kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur verneint werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde auch im Falle einer ordnungsgemäßen Abwägung die gleiche Entscheidung getroffen hätte (BVerwG, Urt. v. 10.02.2016 - 9 A 1/15 -, juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Trasse, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2019 - 9 A 14/18 -, juris, Rn. 78; Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, juris, Rn. 24; Sauthoff in Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl., § 11, Rn. 55ff).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Dem Kläger ist auch nicht darin zu folgen, dass der Ausschluss der Null-Variante anhand der zuvor genannten Kriterien nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 9.7.2008 - 9 A 14/07 -, juris) in Einklang stände.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Der geltend gemachte Zulassungsgrund rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; zuletzt: Beschl. v. 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16 -).
  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Der geltend gemachte Zulassungsgrund rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; zuletzt: Beschl. v. 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2020 - 11 A 509/18

    Streit um die Planrechtfertigung eines Landesstraßenbedarfsplans; Reichweite der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Er hat auszuführen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), warum sich die von ihm bevorzugte Trassenlösung hätte als eindeutig bessere Lösung aufdrängen müssen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 27.01.2020 - 11 A 509/18 -, juris, Rn. 38, 46).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Trasse, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2019 - 9 A 14/18 -, juris, Rn. 78; Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, juris, Rn. 24; Sauthoff in Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl., § 11, Rn. 55ff).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Der Kläger wendet sich wohl vor dem Hintergrund der erforderlichen Planrechtfertigung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris, Rn. 190) gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung mit dem Einwand, dass es sich bei dem planfestgestellten Vorhaben nicht um eine Ortsumgehung i. S. v. § 6 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) handele.
  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 1 LZ 709/17
    Darin liegt ein wesentlicher Teil ihrer Umgehungsfunktion (vgl. Sauthoff in Sauthoff/Witting, StrWG M-V, § 6 Rz. 3; BayVGH, Urt. v. 24.02.1999 - 8 B 98.1627, 1631 -, DVBl. 1999, 866ff, 868).
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